Gemäß der Hundesteuersatzung der Gemeinde Scheeßel unterliegen gefährliche Hunde ab dem 01.01.2024 einer besonderen Besteuerung.
Zur Klarstellung muss gesagt werden, dass der Tatbestand "gefährlicher Hund" nichts mit der Rasse des Hundes zu tun hat. Die gesonderte Hundesteuer betrifft nur Hunde, die in der Vergangenheit bereits durch aggressives Verhalten aufgefallen sind und bei denen die Gefährlichkeit durch eine Behörde (z.B. das Veterinäramt des Landkreises) festgestellt wurde.