Nach dem Niedersächsischen Klimagesetz sollen bis 2033 mindestens 0,47 % = rd. 71 ha des Gemeindegebietes von Scheeßel für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen ausgewiesen werden. Die Ermittlung der Flächen erfolgt auf der Grundlage des in der Potenzialflächenanalyse enthaltenen Kriterienkataloges. Demnach ist in
- geeignete Flächen gemäß Landes-Raumordnungsprogramm, Erneuerbare-Energien-Gesetz und Arbeitshilfe zur Planung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (Tabelle 1),
- Gunstflächen (Tabelle 2),
- Restriktionsflächen I - Fläche, die sich nur bedingt eignen (Tabelle 3),
- Restriktionsflächen II (Tabelle 4) und
- Ausschlussflächen - Flächen, die sich nicht eignen (Tabelle 5)
zu unterscheiden.
Die Gunstfaktoren der einzelflächenbezogenen Abwägungskriterien sind in der Tabelle 7 und die Restriktionsfaktoren in der Tabelle 8 aufgeführt.
Nach diesen Kriterien wurden 8 Potenzialflächen mit einer Gesamtgröße von knapp 94 ha identifiziert.
Den Bericht zur Potenzialflächenanalyse finden Sie hier.
Die Karte, auf der die 8 ermittelten Potenzialflächen dargestellt sind, finden Sie hier.
Für Fragen steht Ihnen Herr Gundlach unter e-mail: