Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.12.2023 eine neue Hundesteuersatzung beschlossen. Erstmalig seit dem 01.01.2002 wurden die Steuersätze erhöht. Zudem wurden Regelungen für gefährliche Hunde neu eingeführt.
Die Hundesteuer beträgt ab dem 01.01.2024 jährlich:
a) für den ersten Hund 48,-- Euro
b) für den zweiten Hund 80,-- Euro
c) für jeden weiteren Hund 105,-- Euro
Die Steuer für gefährliche Hunde beträgt ab dem 01.01.2024 jährlich:
je Hund 500,-- Euro.